Was
tun nach einem Unfall? Unfallstelle
sichern - Warnblinker setzen
und das Warndreieck ca. 50 bis 100 Meter von der Unfallstelle gut
sichtbar platzieren
Beweise sammeln
Notieren Sie:
- Name,
Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- das
amtliche Kennzeichen
- Personalien der Zeugen
- Name
und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
Fotos - Fotografieren Sie nach
Möglichkeit die Unfallstelle und die Stellung der Fahrzeuge nach
dem Zusammenstoß. Führen Sie möglichst bei
jeder Autofahrt eine Kamera mit.
Polizei
- Wenn es gekracht hat, ist es ratsam, die Polizei
zu rufen, insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten, ebenso bei
Verletzten, ausländischen Beteiligten, Sprachproblemen oder
mehreren Unfallbeteiligten.
Ihr gutes
Recht - Bestehen Sie darauf, dass ein
qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger
beauftragt wird, um den Schaden neutral festzustellen. Das
Sachverständigenhonorar ist nach herrschender Rechtsprechung
eine schadenbedingte Kostenposition, die von der Versicherung des
Schadenverursachers zu begleichen ist.
Rechtsanwalt
- Das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes steht Ihnen
zu. Ist klar, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie
oder ein Anwalt Ihre Schadenersatzansprüche rasch bei der
gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anmelden.